Förderrichtlinien

Die Bürgerstiftung Wir für Rheinbach ist eine auf gemeinsame Initiative der Raiffeisenbank Rheinbach Voreifel eG und der Stadt Rheinbach ins Leben gerufene Gemeinschaftseinrichtung von Bürgern für Bürger.

Bürgerinnen und Bürger, Handwerks- und Wirtschaftsunternehmen, Verbände und Vereine sollen mehr Mitverantwortung für die Gestaltung des Gemeinwesens übernehmen. Sie sollen dazu motiviert werden, sich ehrenamtlich in der Bürgerstiftung und den von ihr unterstützten Projekten zu engagieren.

Was unsere Ziele sind

Ziel der Bürgerstiftung Wir für Rheinbach ist es, ein lebenswertes Gemeinwesen, insbesondere aber auch das Zusammengehörigkeitsgefühl von Menschen aller Altersstufen, egal welcher Nationalität oder Herkunft, sichern zu helfen und zu fördern

Die Bürgerstiftung Wir für Rheinbach unterstützt Projekte öffentlicher Einrichtungen, Organisationen, Vereinen und sonstiger Initiativen. Sie befasst sich satzungsgemäß vor allem mit der Förderung in den Tätigkeitsfeldern Bildung, Erziehung und Sport, Kunst, Kultur und Denkmalschutz, öffentliches Wohlfahrts- und Gesundheitswesen, Jugend- und Altenhilfe, Umwelt- und Landschaftsschutz sowie der Verständigung zwischen Menschen unterschiedlicher Nationen und Kulturen.

Was wir fördern

Die Bürgerstiftung Wir für Rheinbach unterstützt finanziell Vorhaben und Projekte, die den Stiftungszwecken entsprechen (siehe Satzung) und zwar eigene Projekte und fördernde Projektarbeit, insbesondere Projekte mit Vorbildcharakter, die verallgemeinerungsfähig sind sowie Anregungen und Anstöße in die Gesellschaft hinein geben, indem lokale Einrichtungen unterstützt werden, die ganz oder überwiegend mit freiwilligen und ehrenamtlichen Mitarbeitern arbeiten und Betroffene aktiv beteiligen

Wie wir fördern

Die Förderung soll als Hilfe zur Selbsthilfe in der Regel eine einmalige Startunterstützung sein mit dem Ziel, dass die geförderten Projekte nachhaltig wirken und sich langfristig finanziell selbständig tragen.

  • In der Regel sollen Antragsteller angemessene Eigenmittel einbringen.
  • Wir fördern auch in Kooperation mit Einrichtungen und Organisationen, die gleiche Zwecke verfolgen.
  • In begründeten Ausnahmefällen kann wiederholt gefördert werden oder die Förderung sich über mehrere Jahre erstrecken.

Wie die Förderung beantragt wird

Die Anträge werden schriftlich gestellt mittels Antragsvordruck (download als Worddokument und PDF) an die

Bürgerstiftung Wir für Rheinbach

– Stiftungsvorstand –

Schweigelstraße 23

53359 Rheinbach

Förderanträge können Sie bis zum 30. April und zum 30. Oktober eines jeden Jahres einreichen. In der darauffolgenden Vorstandssitzung wird dann über Ihren Antrag beraten.

Wie die Fördermittel ausgeschüttet werden

  • Die Entscheidung über die Projektförderung trifft der Stiftungsvorstand. Er kontrolliert die Mittelverwendung
  • Bewilligungen können mit Auflagen verbunden sein.
  • Die Zuwendung wird – gegebenenfalls in Teilbeträgen – dann ausgezahlt, wenn der Antragsteller sie abruft.
  • Bei falschen Angaben oder einer Zweckentfremdung ist die Stiftung berechtigt, eine Zuwendung nicht auszuzahlen oder zu kürzen oder eine bereits ausgezahlte Zuwendung zurückzufordern.